Kontakt
Unser Logo
Sliderbild bad

Rauchmelder

Wie wichtig ein Rauch­melder sein kann, beweist die Statistik: Jährlich brechen in Deutsch­land nahezu 200.000 Brände aus. Häufig sind auch technische Defekte Brand­auslöser, die insbesondere in Privat­haus­halten zu einer tödlichen Falle werden können.

Rauchmeldetechnik
Rauchmelder
Rauchwarnmelder
Rauchmelder

Wir Menschen nehmen Rauch­geruch im Schlaf nicht wahr. Innovative Messverfahren stellen eine gefährliche Rauchkonzentration sofort fest und alarmieren unmittelbar optisch und akustisch. Selbst den Unterschied zwischen Zigarettenrauch und einem echten Feuer erkennen die modernen Geräte.

Die aktuelle Gesetz­gebung sieht in allen Bundes­ländern die Installation von Rauch­warnmeldern vor. Die konkrete Aus­gestaltung der Rauchmelder­pflicht ist jedoch unter­schiedlich.

Wer ist für Anschaffung, Wartung und Installation von Rauchwarnmeldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauchwarnmeldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.

In welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, ist in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Die Formulierungen unterscheiden sich jedoch nur geringfügig. Übergreifend lässt sich zusammenfassen: jeweils ein Rauchwarnmelder für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder? Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder werden umgangssprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied in Ihrer Funktion.

Der Rauchwarnmelder warnt seine Umgebung unmittelbar, indem er im Brandfall über einen integrierten Lautsprecher Warngeräusche abgibt. Der (Funk-)Rauchmelder hingegen ist Teil einer Brandmeldeanlage. Er warnt nicht sein unmittelbares Umfeld, sondern sendet einen Alarm an eine zentrale Stelle, beispielsweise die Feuerwehr. Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit führen kann, bietet ein Funkrauchmelder oder ein umfassendes Rauchmeldesystem deutlich mehr Sicherheit gegenüber einem einfachen Rauchwarnmelder. Moderne Systeme senden Ihnen sogar Informationen auf Ihr Smartphone. Integrieren Sie Ihr Rauchmeldesystem in Ihr Smart Home, können bei einem Brand vordefinierte Szenen ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rollladen, um Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen.

Planung und Montage

Bereits beim Kauf sollten Sie auf verschiedene Prüf- und Qualitäts­zeichen achten, die Ihnen geprüfte Sicherheit und Lang­lebigkeit des Gerätes garantieren:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

Wenn Sie einen geeigneten Rauchmelder gefunden haben, sollten Sie prüfen, ob der Rauchmelder einen Satz Batterien enthält. Rauchmelder sollten nur mit hochwertigen und langlebigen Batterien betrieben werden - als vorteilhaft erweisen sich in diesem Zusammenhang Lithium-Batterien. Diese gewährleisten in der Regel einen dauerhaften Schutz von bis zu 10 Jahren.

Die Anzahl der benötigten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche werden im Regelfall keine Rauchmelder installiert, da viele Modelle nicht zwischen Wasserdampf und einem durch Feuer ausgelösten Rauch unterscheiden können. Lediglich einigen hochwertigen Modellen gelingt diese Unterscheidung.

Bei der Montage müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Rauchmelder sollte an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch zunächst an die Decke steigt, bevor er sich im ganzen Raum verteilt.
  • Der ideale Montagepunkt befindet sich in der Mitte des Raumes. Die Entfernung der Wände sollte dabei mind. 50 cm betragen.
  • Bei Dachschrägen sollte ein Anbringungsabstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze eingehalten werden.
  • Sollte der Raum größer als 60 Quadratmeter sein, muss ein zusätzlicher Rauchmelder installiert werden.
  • Achten Sie bei der Anbringung auf eine waagerechte Position.
  • Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.

Um eine korrekte Montage zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Rauchmelder von einem Fachmann montieren lassen.

Rauchmelder Wartung

Wie häufig eine Wartung durch­geführt werden muss, kann der Bedienungs­anleitung entnommen werden - in der Regel ist von einer jähr­lichen Wartung auszugehen. In den Bundes­ländern, die bereits eine Rauch­melder­pflicht eingeführt haben, ist gemäß DIN 14676 eine jährliche Kontrolle in Form von Sicht- und Alarmprüfung der Rauch­melder vorgeschrieben.

Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauch­melder nach spätestens 10 Jahren (ausgehend von der ersten Inbetrieb­nahme) ersetzt werden. Je nach Hersteller finden Sie auf der Unter­seite des Gerätes - in der Regel bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie - sowohl das Herstell- als auch das Austausch­datum.

Um die entsprechenden Funktionen ordnungs­gemäß zu überprüfen, reicht ein Drücken des Test­knopfes nicht aus. Mit einer zusätz­lichen Sicht­prüfung wird kontrolliert, ob die Rauch­eintritts­öffnung frei ist, der Melder frei von äußer­lich sichtbaren Defekten ist und die Positionierung weiterhin sinnvoll ist.

Prinzipiell können Sie selbst die Kontrolle und Wartung durchführen. Es ist jedoch empfehlens­wert, diese lebenswichtige Über­prüfung jährlich von einem Fach­betrieb durch­führen zu lassen.

Zuständig für die Kontrolle und regel­mäßige Wartung der Rauchmelder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungs­eigentümer; er kann diese Verant­wortung jedoch - sofern vorhanden - auf den Mieter über­tragen. Die verant­wort­liche Person haftet auch, falls im Brandfall der Rauch­melder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fach­betrieb nachgewiesen werden.

Der Einsatz hochwertiger Batterien kann die durchgehende Laufzeit auf bis zu 10 Jahren erhöhen. Erst dann ist wieder ein Batterie- oder Rauch­melder­wechsel fällig. Wichtig: Die jährliche Über­prüfung durch einen Fach­mann bleibt durch solch lange Batterie­laufzeiten natürlich weiterhin Pflicht!

So funktionieren Rauchmelder

Innerhalb des Geräts befindet sich die sogenann­te Rauch­kammer. Diese enthält in der Regel eine kleine LED und einen Licht­sensor. Sobald Brand­rauch in die Rauch­kammer eintritt, wird der Licht­strahl aufgrund der im Rauch ent­haltenen Partikel abgelenkt und es kommt zu einer Streuung des Lichts. So fällt das Licht auf den Lichtsensor, der einen Alarm auslöst.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG